Kommunale Wärmeplanung im Barkauer Land (+) gestartet!
Am 29. März 2025 ist die zweite Novellierung des bereits 2017 vom Landtag beschlossenen schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) in Kraft getreten. Darin werden Ziele und konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes formuliert; in § 10 Abs. 1 EWKG werden alle Gemeinden verpflichtet, Kommunale Wärmepläne aufzustellen.
Bereits zuvor hatten sich die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen durch eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie den Erlass des Wärmeplanungsgesetzes, des Energieeffizienzgesetzes und des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes verändert.
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